Evangelisches Dekanat Ingelheim-Oppenheim

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          ... und wie über die Anträge des Dekanats abgestimmt wurde

          12. Kirchensynode hat Rahmenbedingungen für den weiteren Prozess ekhn2030 geklärt

          © Stefan Kurzke / fundus.ekhn.deMan sieht drei in die Luft gestreckte Hände. Sie halten Stimmkarten mit der Aufschrifft "Stimmkarte - Evangelische Kirche Mitteldeutschland" hocht.

          Auf der letzten Sitzung hat die Kirchensynode die Gesetze zur „Änderung des Regionalgesetzes zur Einführung von Nachbarschaftsräumen“ und „zum qualitativen Konzentrationsprozess bei kirchlichen Gebäuden“ verabschiedet und damit wichtige Rahmenbedingungen geklärt.

          Auf der letzten Sitzung hat die Kirchensynode die Gesetze zur „Änderung des Regionalgesetzes zur Einführung von Nachbarschaftsräumen“ und „zum qualitativen Konzentrationsprozess bei kirchlichen Gebäuden“ verabschiedet und damit wichtige Rahmenbedingungen geklärt.

          Wichtige Punkte im Hinblick auf die Regionalisierung:

          • Nachbarschaftsräumen müssen durch die Dekanatssynode bis zum 31.12.2023 beschlossen werden. Dabei erstellt der DSV im Benehmen mit den Kirchengemeinden einen Vorschlag spätestens für die Herbstsynode. Die Organisation der Nachbarschaftsräume muss bis zum 31.12.2026 von der Dekanatssynode und dem DSV geklärt werden.

          • Als Organisationsformen stehen die Nachbarschaften die Fusion, die Gesamtkirchengemeinde und eine Arbeitsgemeinschaft zur Verfügung. Der zu bildende Vorstand der Arbeitsgemeinschaft übernimmt in den Nachbarschaften durch eine Satzung die Verantwortung für die Bereiche Personal, Gebäude und Finanzen.
            Es soll pro Nachbarschaft nur noch ein Gemeindebüro geben, das im Ausnahmefall noch eine Dependenz an einem weiteren Ort haben kann.
          • Gemeindepfarrstellen werden in der Regel einem Nachbarschaftsraum zugeordnet, Stellen des Gemeindepädagogischen Dienstes können den Nachbarschaftsräumen zugeordnete werden. Fach- und Profilstellen arbeiten weiterhin auf Dekanatsebene. So entstehen bis Ende 2026 interprofessionelle Verkündigungsteam.
          • Im Nachbarschaftsraum wird ein gemeinsames Gebäudekonzept für alle zuwei-sungsberechtigten Gebäude auf dem Gebiet des Nachbarschaftsraums entwickelt, welches am Ende auch von der Dekanatssynode bis Ende 2026 beschlossen werden muss.

          Wichtige Punkte zum qualitativen Konzentrationsprozess bei kirchlichen Gebäuden:

          Ziel: Reduzierung der gesamtkirchlich mit zu finanzierenden Baulasten um 20 %. Basis sind die Normalherstellungskosten (NHK) der Gebäude vom 01. Januar 2021.

          Einführung von drei Kategorien

          • Kategorie A:       
            Gebäude mit regionaler oder örtlicher Bedeutung. Sie erhalten Bauzuweisungen für Investitionen und Unterhalt.
          • Kategorie B:
            Gebäude, die im Hinblick auf die örtliche Bedeutung als erhaltenswert zu qualifizieren sind. Sie erhalten Bauzuweisungen für konstruktive Maßnahmen an Dach und Fach.
          • Kategorie C:
            Gebäude, deren Nutzungsbedarf im Nachbarschaftsraum angemessen in anderer Weise abgedeckt werden kann. Sie erhalten keine Bauzuweisung weder für Investition und Unterhalt. Für sie sind Möglichkeiten der Umnutzung, der Vermietung oder des Verkaufs zu prüfen.
          • Gebäude der Kindertagesstätten
            Bis zum 31.12.2030 sollen deren Gebäude möglichst an die Kommunen abgegeben werden.

          Was wurde aus unseren Anträgen?

          -       Stichwort: Arbeitsgemeinschaften
          Die Arbeitsgemeinschaften bleiben als mögliche Formen der Zusammenarbeit in den Nachbarschaften erhalten.

          -       Stichwort: Bonifizierung von Verwaltungszusammenschlüssen
          Der Antrag wurde nicht durch die Kirchenverwaltung aufgegriffen, da das heute beschlossene Regionalisierungs-Gesetz nur noch ein Gemeindebüro pro Nachbarschaft vorsieht.

          -       Stichwort: Kleine Bauunterhaltung im Kita-Bereich
          Der Antrag wurde von der Kirchenverwaltung abgelehnt.

          -       Stichwort: qualitativer Konzentrationsprozess bei kirchlichen Gebäuden / Quadratmeterzahl
          Auch wenn die qm-Schlüssel quantitativ nicht verändert wurden, so ist im Gesetz geklärt, welche Flächen bei den Gemeindehäusern herausgerechnet werden können.

          -       Stichwort: qualitativer Konzentrationsprozess bei kirchlichen Gebäuden – Änderung im Zeitplan
          Alle Dekanate müssen erst zum 31.12.2026 den Gebäudestrukturplan beschlossen haben.

          -       Stichwort: Unterstützung der Dekanate in der Verwaltungsarbeit
          Es werden 13 Millionen zur Unterstützung des Prozesses ekhn2030 zur Verfügung gestellt, wovon ein Teil den Dekanaten zur freien Verfügung gegeben wird.

          Die Kirchensynode hat sich aber nicht nur mit Strukturfragen beschäftigt. Es wurde auch ein Millionen-Hilfspaket für die Ukraine beschlossen. Damit soll die Beratung, Begleitung und Betreuung von Geflüchteten verstärkt und das Engagement in Gemeinden, Dekanaten und der Diakonie Hessen für Hilfesuchende aus der Ukraine unterstützt werden. Zudem sollen Hilfsaktionen in den westlichen Nachbarländern der Ukraine über kirchliche Partnerorganisationen und die Diakonie Katastrophenhilfe gefördert werden.

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