Evangelisches Dekanat Ingelheim-Oppenheim

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          Coronaregeln in Rheinland-Pfalz

          Corona-Info: Mit „2G+“-Regel in Rheinland-Pfalz wieder volle Gottesdienste möglich

          EKHN/RahnReformationsgottesdienst 2016 in der Mainzer ChristuskircheIn Rheinland-Pfalz darf es jetzt auch in der Pandemie mit dem neuen "G2+" Konzept in Gottesdiensten wieder so voll werden wir hier 2016 beim Reformationsgottesdienst in der Mainzer Christuskirche.

          Ab 12. September gelten in Rheinland-Pfalz neue Corona-Vorschriften mit einem Ampelsystem und einer "2G+"-Regelung. Sie können auch in Gottesdiensten angewandt werden, die dann wieder so voll werden können wir früher. Gemeinden dürfen aber auch bei den bewährten Hygienekonzepten mit Abstand und Maske bleiben.

          Stand: 10. September 2021

          In Rheinland-Pfalz gelten mit der 26. Corona-Verordnung ab dem 12. September neue Vorschriften. Die Landesregierung führt unter anderem für Veranstaltungen eine sogenannte „2G+“–Regel ein. Sie sieht vor, dass für Geimpfte und Genesene Zusammenkünfte ohne Zahlenbegrenzungen wieder möglich sein sollen. Je nach Inzidenz kann auch ein gewisses Kontingent an nicht-immunisierten Personen hinzukommen, sofern diese negativ getestet sind. Der Vorteil: Nach diesem System können so viele  Menschen in Versammlungen zugelassen werden wie in Vor-Corona-Zeiten. Und: Alles auch ohne Maske.

          Kirchengemeinden können aber müsssen 2G+ nicht anwenden 

          Die rheinland-pfälzische Landsregierung bietet dieses neue "2G+"-System mit den entsprechenden Zugangskontrollen auch Kirchengemeinden an. Sie dürfen aber auch bei den bisherigen bewährten Hygenekonzepten mit Abstand und Maske bleiben. Der Krisenstab der EKHN betont, dass es den Gemeinden weiter freigestellt werden soll, nach welchem Konzept sie verfahren. Da der EKHN der Verordnungtext erst am Donnerstagnachmittag zuging, konnten noch keine neuen Leitlinien entwickelt werden. Sie werden zeitnah nachgereicht.

          Konkrete Anwendung von "G+ in rheinland-pfälzischen Kirchengemeinden 

          Klar ist bisher: Kirchengemeinden können wählen. Sie können Gottesdienste feiern – wie schon geregelt ohne Negativtest oder Nachweis – unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen, insbesondere des Abstandsgebots Für die Religionsausübung gilt dann in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht auch wieder am Platz. Gottesdienste ohne Abstandsgebot und Maskenpflicht können stattfinden, wenn nur getestete und geimpfte Personen (2G) und dazu höchstens 25 Personen, die nicht getestet oder geimpft sind, teilnehmen. Kinder bis einschließlich 11 Jahre zählen zu der geimpften und genesenen Personengruppe. Bei der neuen Warnstufe 2 reduziert sich die Personenzahl der nicht-immunisierten Personen auf 10 und bei Warnstufe 3 auf 5 Personen. Hierbei ist der Impf- bzw. Genesenennachweis zu prüfen und es ist sicherzustellen, dass nicht mehr als die Höchstzahl an nicht-immunisierten Personen an der Religionsausübung teilnimmt.

          Der EKHN-Krisenstab wird zeitnah auf die 26. Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz reagieren und die Corona-Grundsätze für Rheinland-Pfalz anpassen. Der Wortlaut der neuen Verordnung ging erst Donnerstagnachmittag bei der EKHN ein.  

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