Evangelisches Dekanat Ingelheim-Oppenheim

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          Coronakrise

          Krisenstab-Info: Corona-Bundesnotbremse und Folgen für Hessen-Nassau

          Quelle: Fundus, Peter BongardGottesdienst mit Hygiene-RegelnPräsenz-Gottesdienste mit Berücksichtigung der Hygiene-Regeln

          Am Samstag sind neue, bundesweite Corona-Regelungen auch für Hessen und Rheinland-Pfalz in Kraft getreten - die sogenannte "Bundesnotbremse". Der EKHN-Krisenstab informiert: Für Gottesdienste ändert sich nichts. Trauerfeiern haben aber eine Teilnehmenden-Obergrenze. Konfirmierendenunterricht wird digital empfohlen.

          In Hessen und Rheinland-Pfalz ist am Samstag, 24. April 2021 das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ in Kraft getreten - die sogenannte "Budnesnotbremse".

           

          Grenzwert Inzendenz 100 

           

          Die dort beschriebenen Maßnahmen gelten ab einer stabilen Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis. Liegt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, gelten ab dem übernächsten Tag die im Gesetz genannten zusätzliche Maßnahmen.

           

          Obergrenze bei Trauerfeiern

           

          Für die kirchliche Arbeit sind dabei die Trauerfeiern betroffen. Es gilt eine Obergrenze von 30 Teilnehmenden. Für Gottesdienste gibt es keine Änderungen.

           

          Konfirmierendenunterricht digital empfohlen 

           

          Ab einer Inzidenz von 165 gilt in Schulen Distanzunterricht. Der Krisenstab empfiehlt deshalb, entsprechend dieser Regelung die Konfirmandenarbeit (und ggf. den Kindergottesdienst) nur digital durchzuführen.

           

          Ausführliche Info des Krisenstabs  folgt 

           

          In der kommenden Woche werden die Kirchengemeinden per Mail nochmals detailliert informiert. Darin sind dann auch die aktuellen Länderverordnungen, die für Inzidenzwerte unter 100 gelten, aufgenommen.

           

           

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