Evangelisches Dekanat Ingelheim-Oppenheim

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          Viele Kirchengemeinden des Dekanats haben sich für die reine Briefwahl entschieden

          Der Countdown läuft: Am 13. Juni sind KV-Wahlen!

          H.WiegersAuch hier hat Corona einiges verändert: Im Gegensatz zu 2015 werden im Dekanat Ingelheim-Oppenheim nur noch wenige Wahllokale in den Gemeinden geöffnet sein. Die meisten Gemeinden haben sich für eine reine Briefwahl entschieden.

          Am 13. Juni 2021 sind Kirchenvorstandswahlen. Die rund 48 000 Gemeindeglieder der 42 Gemeinden des Evangelischen Dekanats Ingelheim-Oppenheim sind damit aufgerufen, die Weichen für die Leitung ihrer Kirchengemeinde in den kommenden sechs Jahren zu stellen.

          Am 13. Juni 2021 sind Kirchenvorstandswahlen. Die rund 48 000 Gemeindeglieder der 42 Gemeinden des Evangelischen Dekanats Ingelheim-Oppenheim – von Bingen über Ingelheim, Nieder-Olm, Essenheim, Oppenheim, Nierstein bis nach Guntersblum – sind damit aufgerufen, die Weichen für die Leitung ihrer Kirchengemeinde in den kommenden sechs Jahren zu stellen. Mehr als die Hälfte der Gemeinden des Dekanats haben sich – angesichts von Corona – für eine reine Briefwahl entschieden, andere führen zusätzlich eine Wahl in einem Wahllokal durch, das sich üblicherweise im Gemeindehaus befindet. Neu ist die Möglichkeit, von der drei Gemeinden im Dekanat Gebrauch machen werden, eine Online-Wahl durchzuführen.

          Kirchenvorstände sind die geistliche Leitung der Gemeinde

          Aber egal, ob der Kirchenvorstand nun per Briefwahl, im Wahllokal oder Online gewählt wird: Jede Stimme ist wichtig. Denn die Kirchenvorstände sind das demokratische Markenzeichen der Evangelischen Kirche. Der Kirchenvorstand ist die geistliche Leitung der Gemeinde und entscheidet z. B. über die neue Pfarrerin oder den neuen Pfarrer ebenso wie über die Gebäudesanierung und die Ausrichtung der kirchlichen Kindertagesstätte. Er wird für sechs Jahre gewählt. Die neue Amtsperiode beginnt am 1. September 2021.

          In der gesamten EKHN wird in 1059 Kirchengemeinden gewählt

          Insgesamt sind auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) 1,2 Millionen Evangelische ab 14 Jahren in 1059 Kirchengemeinden zur Wahl aufgerufen. Gerade ist ein sehenswertes Wahlvideo erschienen, dass Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=6QDtydR7btE anschauen können. 129 der EKHN-Kirchengemeinden bieten erstmals die Online-Wahl an. 642 haben sich angesichts der Corona-Pandemie für eine reine Briefwahl entschieden und in 288 Gemeinden kann im Wahllokal gewählt werden. Wer per Briefwahl wählen möchte, sollte die erforderlichen Unterlagen bis Freitag, den 11. Juni bei der eigenen Kirchengemeinde anfordern oder abholen. Bis spätestens 18 Uhr am Wahltag 13. Juni müssen die Briefwahlunterlagen wieder im Gemeindebüro oder im Wahllokal abgegeben werden.

          So viel (Wahl-)Freiheit war noch nie

          Bereits im Jahr 2019 hatte die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) das Wahlrecht zugunsten einer Reihe von Vereinfachungen und Erleichterungen so geändert, dass sich jeder Kirchenvorstand innerhalb eines weiten Rechtsrahmens das für ihn passende Wahlrecht auswählen kann. „So viel Freiheit war nie“, lässt sich der neue rechtliche Rahmen umschreiben. Dazu zählt etwa, dass sowohl die Zahl der Vorstandsmitglieder als auch der Kandidierenden reduziert werden kann; für Kirchengemeinden mit weniger als 1000 Mitgliedern gilt nun nur noch die allgemeine Vorgabe, dass diese eine Vorstandsgröße von vier bis zehn Personen haben sollen. Gleichzeitig brauchen dort nur noch so viele Kandidierende aufgestellt werden, wie zu wählen sind. Allerdings gilt es dabei zu beachten: Diese sind nur dann gewählt, wenn sie mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten. Wer diese Grenze nicht erreicht, kann erst sechs Monate nach der Wahl in den Kirchenvorstand nachberufen werden.

          Mehr Informationen zum Thema Kirchenvorstandswahl finden Sie auf der Website https://meinewahl.de/startseite.html

           

           

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