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Der Ausschuss für Kirchenmusik informiert
Die aus dem Pauschalbetrag für Personalkosten der Kirchenmusik generierten Mittel dienen der kirchenmusikalischen Arbeit im Dekanat. Die Vergabe dieser Mittel geschieht auf Antrag und orientiert sich an der landeskirchlichen Regelung. Das Dekanat unterstützt die kirchenmusikalische Arbeit mit dem Ziel, die musikalische Verkündigung und Qualität auf hohem Niveau zu halten. Nicht in Anspruch genommene Beträge werden der Rücklage für Kirchenmusik im Dekanat zugeführt.
1. Gemeinde oder Dekanatskantor stellt einen Antrag an den Ausschuss für Kirchenmusik
2. Der Ausschuss für Kirchenmusik berät in seiner Sitzung über den Antrag
Es erfolgt eine Mitteilung an den Antragsteller und den DSV.
3. Innerhalb 8 Wochen nach der Veranstaltung muss dem Ausschuss für Kirchenmusik eine Abschlussrechnung (mit einzelner Auflistung der Beträge) vorgelegt werden
Formular: AfK003
4. Der Ausschuss für Kirchenmusik legt die entsprechende Unterstützung fest und veranlasst die Anweisung beim DSV
Antragsteller und DSV werden vom Ausschuss für Kirchenmusik informiert
Ansprechpartner bei Fragen sind die Dekanatskantoren und der Ausschuss für Kirchenmusik.