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Die Dekanatssynode hat auf ihrer letzten Sitzung noch einmal die Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen erweitert. Schließlich werden dem Dekanat zur Begleitung des Prozesses ekhn2030 finanzielle Mittel durch die Landeskirche zur Verfügung gestellt. Schwerpunktmäßig sollen diese aber erst in der zweiten Runde des Zukunftsprozesses zum Einsatz kommen, wenn es darum geht, Verwaltungsbüros zusammenzuführen oder Gottesdienstkonzepte zu erstellen. Aktuell stehen Zuschüsse aber zur Unterstützung bei Bewirtungskosten bei all den Treffen und zur fachlichen Unterstützung, z. B. durch Moderatoren/innen zur Verfügung. Anträge können jeweils von den Verantwortlichen für die Nachbarschaftsgruppen gestellt werden.
Kirchenvorstände können Mittel aus dem Finanzausgleich aber nach wie vor in folgenden Fällen beim DSV beantragen:
Jede Kirchengemeinde kann bis zu einem Betrag von 3.000 € in einem Zeitraum von zwei Haushaltsjahren beantragen, wobei die Kirchengemeinde jeweils mindestens den gleichen Betrag bei der Anschaffung mittragen oder bei einem Projekt einbringen muss.
Die genauen Richtlinien finden Sie hier:
Außerdem gibt es noch Mittel für kirchenmusikalische Projekte, die beim Ausschuss für Kirchenmusik beantragt werden können. Unsere Dekanatskantoren beraten Sie da gerne.
Sicher ist das nur ein kleiner finanzieller Beitrag, den wir damit als Dekanat zur Arbeit für die Kirchengemeinden leisten können. Da aber der finanzielle Spielraum auf Dekanats- und Gemeindeebene immer kleiner wird, bereiten wir gerade einiges im Hinblick auf das Thema Fundraising vor. Weitere Infos dazu finden Sie in den weiteren Ausgaben unseres Newsletters.
Dekan Olliver Zobel