Patientenverfügung – wer eine haben sollte und warum

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Die Ökumenische Hospizarbeit Rhein-Selz e.V. informiert und berät über das wichtige Thema Patientenverfügung. Lesen Sie hier mehr darüber, was genau damit geregelt werden kann, wer eine haben sollten und warum.

(28.9.2024). „Patientenverfügung – ein Wort, das vielen an unterschiedlichsten Stellen in ihrem Alltag hin und wieder begegnet und dann kommt oft der Gedanke: „Ach ja, damit müsste ich mich auch mal beschäftigen“ und meist bleibt es dann bei diesem Gedanken, denn sind wir mal ehrlich; damit möchte man sich nicht beschäftigen. Sollten Sie aber! Und zwar jede und jeder volljährige Mensch, der in der Lage ist, seinen Willen frei zu äußern. Aber warum eigentlich?

Wer seinen Willen in einer Patientenverfügung festhält, erspart es seinen Angehörigen, im Notfall entscheiden zu müssen und ggf. vom mutmaßlichen Willen des Patienten auszugehen. In unserem Leben wollen wir für uns möglichst viel selbst entscheiden können. Warum dann nicht auch im Sterben?

Nur was genau bestimmen wir da eigentlich?

Bei einer Patientenverfügung legt man fest, wie in bestimmten, medizinisch möglichen Situationen, entschieden werden soll. Dies betrifft ganz unterschiedliche Situationen, wie z. B. nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder im Falle einer schweren, tödlich verlaufenden Krankheit. Eines haben all diese Situationen gemeinsam: Die Person, die ihren Willen in der Patientenverfügung festgelegt hat, ist – wenn die Verfügung zum Tragen kommt – nicht mehr in der Lage, ihren Willen zu äußern. Dann und wirklich nur dann gilt die Patientenverfügung. Solange eine betroffene Person sich noch selbst äußern kann, ist das Hinzuziehen der Verfügung nicht notwendig.

Was genau wird in der Patientenverfügung geregelt?

Mit einer Patientenverfügung in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht, welche die in der Patientenverfügung angegebene Person bevollmächtigt, Ihren Willen durchzusetzen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind, verfügen Sie vor allem über medizinisch notwendige Eingriffe, die Ihr Leben verlängern würden. Hierzu zählen zum Beispiel das Anschließen an ein Beatmungsgerät oder jegliche Form von Wiederbelebungsmaßnahmen. In der Patientenverfügung können Sie angeben, ob Sie diese Behandlungsmaßnahmen auch dann wünschen, wenn Sie bereits schwer krank sind oder ob sie diese ablehnen. Das alles sind keine leichten Entscheidungen und Sie sollten genauestens mit den von Ihnen bevollmächtigten Personen über Ihre Wünsche und evtl. Ängste sprechen. Hierbei kann es sinnvoll sein, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wo finden Sie Hilfe beim Erstellen der entsprechenden Dokumente?

Ärztinnen und Ärzte, Hospizvereine, Palliativzentren, Betreuungsvereine, Pflegestützpunkte, Sozialdienste, so wie der Sozialverband VDK Deutschland e.V. und Verbraucherzentralen beraten und unterstützen Sie bzgl. der rechtssicheren Erstellung Ihrer Dokumente für den Notfall.“

Die Mitarbeitenden der Ökumenischen Hospizarbeit Rhein-Selz beraten Sie gerne.
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