„Prüft alles, aber das Gute behaltet“

Um die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden einen Überblick über den Ablauf, aber auch die Chancen und Möglichkeiten der Nachbarschaftsraumbildung zu bieten, fand im Januar und Februar dieses Jahres in jeder Nachbarschaft eine Auftaktveranstaltung statt. In ihr gab Dekan Olliver Zobel zusammen mit der jeweiligen Ansprechperson des DSVs für den Nachbarschaftsraum einen ersten Überblick darüber, was von den Haupt- und Ehrenamtlichen im Dekanat nun anzugehen ist. Hier eine kleine Zusammenfassung der Veranstaltung mit weitergehenden Informationen.

Nachdem die Dekanatssynode im November 2023 die Kooperation der 41 Kirchengemeinden des Dekanats in fünf Nachbarschaftsräumen beschlossen hat, kann es mit der konkreten Ausgestaltung der Nachbarschaftsräume im Dekanat losgehen. Nun können Haupt- und Ehrenamtliche in den Nachbarschaftsräumen gemeinsam überlegen, wie ihre Kooperation aussehen und in welchem Rahmen sie geschehen kann. Um die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden einen Überblick über den Ablauf, aber auch die Chancen und Möglichkeiten der Nachbarschaftsraumbildung zu bieten, fand im Januar und Februar dieses Jahres in jeder Nachbarschaft eine Auftaktveranstaltung statt. In ihr gab Dekan Olliver Zobel zusammen mit der jeweiligen Ansprechperson des DSVs für den Nachbarschaftsraum einen ersten Überblick darüber, was von den Haupt- und Ehrenamtlichen im Dekanat nun anzugehen ist. An einigen Abenden nahm auch Pfarrer Axel Conrad vom Regionalbüro ekhn2030 teil. Die Steuerungsgruppe: Zeitwächter und Organisator Oberste Priorität, so erläuterte es der Dekan, hat zunächst die Bildung einer Steuerungsgruppe im Nachbarschaftsraum. Wie der Name schon sagt, wird dieses aus Haupt- und Ehrenamtlichen bestehende Team vor allen Dingen damit befasst sein, den Prozess des Zusammenwachsens der Gemeinden im Nachbarschaftsraum zu planen und zu steuern. Dabei muss die Steuerungsgruppe vor allem auch die Zeit im Blick behalten, denn viele Aufgaben des Prozesses müssen bis Ende 2026 erledigt werden. Außerdem soll die Steuerungsgruppe, zu Informations- und Diskussionsveranstaltungen einladen und die Ergebnisse aller Überlegungen und Planungen zu den Punkten Rechtsform, Aufgabenverteilung von Haupt- und Ehrenamtlichen, Gebäudestruktur und Verwaltung in Beschlussvorschläge für die Dekanatssynode zusammenzufassen. Gebäudestrukturplan: Hier ist zügiges Handeln angesagt Weil die Konzeption eines Gebäudestrukturplans für eine Nachbarschaft wohl eine der aufwändigsten Aufgaben im Nachbarschaftsprozess ist, wird diese Aufgabe in den Nachbarschaften auch schon sehr bald angegangen werden. Erste Bereisungen der kirchlichen Gebäude in den Nachbarschaften sind schon für März 2024 geplant. Vorab muss deshalb nun recht schnell eine Gebäudegruppe in jedem Nachbarschaftsraum gebildet werden. Zu ihr werden zwei Vertreter/innen der Gemeinden, der oder die Leiter/in der Steuerungsgruppe, ein Mitglied des DSVs und der Dekan gehören. Alle sind sie bei den Bereisungen dabei und erarbeiten im Anschluss auf der Basis von zwei bis drei gemeindeübergreifenden Planungs-Workshops einen Gebäudestrukturplan der Nachbarschaft, der wiederum vom DSV in den Gebäudestrukturplan für das gesamte Dekanat eingearbeitet wird. Dieser Gesamtplan wird dann im Herbst 2026 von der Dekanatssynode verabschiedet werden. Die Qual der Wahl: eine neue Rechtsform für die Nachbarschaft Außerdem steht auf Nachbarschaftsebene bis spätesten bis zum 30. Juni 2026 die Entscheidung über die Rechtsform der Zusammenarbeit in der Nachbarschaft an. Zur Auswahl stehen folgende Rechtsformen: Der Gemeindezusammenschluss: mit ihm schließen sich Kirchengemeinden zu einer gemeinsamen Kirchengemeinde mit einem gemeinsamen Kirchenvorstand zusammen. Das Eigentum der fusionierten Kirchengemeinden wird auf die eine neue Kirchengemeinde übertragen und von dieser verwaltet. Die Gesamtkirchengemeinde: bei diesem Zusammenschluss bleiben die einzelnen Kirchengemeinden als Körperschaften des Öffentlichen Rechts bestehen. Gleichzeitig bleiben die Rücklagen der einzelnen Kirchengemeinden zweckgebunden. Im Vergleich zum Gemeindezusammenschluss bleibt die Identität der einzelnen Kirchengemeinde bewahrt, gleichzeitig ermöglicht jedoch ein gemeinsamer Gesamtkirchenvorstand eine Reduzierung den bürokratischen Aufwand. Die Arbeitsgemeinschaft: bei dieser Rechtsform bleiben die Kirchenvorstände in den Gemeinden. Zusätzlich ein geschäftsführender Ausschuss gebildet. Jede Kirchengemeinde behält ihren eigenen Haushalt. Diese Rechtsform reduziert den Verwaltungsaufwand einer Nachbarschaft am wenigsten. Eine gemeinsame Verwaltung ist angesagt Die dritte wichtige Aufgabe, die von den Nachbarschaften bis spätesten zum 31.12.2026 gelöst werden muss ist die Zusammenfassung der Verwaltung der Kirchengemeinden an einem Standort. Auch hier muss viel bedacht werden: Wie sieht es mit dem Personal aus, welches Gebäude ist geeignet und wie wird die gemeinsame Verwaltung finanziert. Kein einfacher Prozess, der – ist erst einmal mit der Planung begonnen – ein Jahr in Anspruch nehmen kann. Hier können durchaus kreative Ideen eine Lösung sein, wenn man z. B. den Verwaltungssitz nahe oder in einem Einkaufszentrum platziert. Gerne behilflich ist hier Annerose Petry, die Fachberatung der EKHN, Tel. 0151 42 38 60, E-Mail: <link>annerose.petry@ekhn.de Die Chance, kirchliches Leben neu zu gestalten Neben all den bürokratischen Schritten, die auf dem Weg zur Nachbarschaft zu tun sind, sollte aber nicht die große Chance aus dem Blick verloren werden, den der Zusammenschluss zu Nachbarschaften bietet. Denn hier ist die Gelegenheit, nicht nur eine Bestandsaufnahme zu machen, was in den einzelnen Gemeinden gelingt oder aber auch nicht gelungen ist, sondern auch die Möglichkeit, kirchliches Leben neu zu gestalten. Warum sich nicht jetzt in Projektgruppen mit Ehren- und Hauptamtlichen zusammensetzen und einen kritisch-konstruktiven Blick auf die gemeinsame Gottesdienstlandschaft, eine gemeinsame Konfirmanden-Arbeit, ein regionales Seelsorgekonzept und die Kooperation mit sozialen Akteuren werfen? Empfehlenswert ist hier die Nutzung des überarbeiteten EKHN-Portals, das eine kostenlose und datenschutzkonforme Kommunikation bietet. Hier können nicht nur Daten gespeichert, sondern auch gemeinsam an Dokumenten gearbeitet werden. Mehr Infos gibt es hier: <link https: www.ekhn.de themen digitale-kirche digi-news kommunikationsplattform-ekhn-portal>www.ekhn.de/themen/digitale-kirche/digi-news/kommunikationsplattform-ekhn-portal 
Für die digitale Präsenz einer Nachbarschaft im World-Wide-Web werden die Kolleginnen der Öffentlichkeitsarbeit im Dekanat außerdem „Dachseiten“ im neuen Webbaukasten aufbauen. Diese sollen zunächst als „Sprungseite“ dienen, von der man sich zu den einzelnen Seiten der Kirchengemeinden weiterklicken kann. Wie diese Dachseiten dann weiter genützt und ausgebaut werden, ist dann Sache der Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit des Nachbarschaftsraums, aber die Kolleginnen im Dekanat stehen weiterhin zur Unterstützung und Beratung bereit. Und hier sind übrigens Informationen zu inhaltlichen Zugängen zum Nachbarschaftsraum für Gemeinden zu finden, entwickelt vom Regionalbüro Vernetzte Beratung ekhn2030 <link https: www.ekhn.de themen ekhn2030 ekhn2030-nachrichten viele-tueren-fuehren-in-den-nachbarschaftsraum>www.ekhn.de/themen/ekhn2030/ekhn2030-nachrichten/viele-tueren-fuehren-in-den-nachbarschaftsraum sowie Infos und Materialien zum Download zu den Nachbarschaftsräumen <link https: www.ekhn.de themen ekhn2030 ekhn2030-nachrichten nachbarschaftsraeume>www.ekhn.de/themen/ekhn2030/ekhn2030-nachrichten/nachbarschaftsraeume